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Klinikum St. Georg

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Wahlleistungen

Während Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes

können Sie verschiedene Wahlleistungen in

Anspruch nehmen. Hierfür sind gesonderte

Verträge abzuschließen.

Wahlärztliche Leistungen z. B. Chefarztbehand-

lungen

gehen über die allgemeinen Krankenhaus-

leistungen hinaus, die Sie vertraglich gesondert

vereinbaren können.

Wenn es die Kapazitäten auf den Stationen zulassen,

können Sie für Ihren stationären Aufenthalt eine

Vereinbarung für die Unterbringung in einem

Einbettzimmer

oder

Zweibettzimmer

abschließen.

Auch Ihre

Begleitperson

kann eine Wahlleistungs-

vereinbarung über die stationäre Unterbringung

und/oder Verp egung abschließen.

Auf der

Wochenstation

der Klinik für Gynäkologie und

Geburtshilfe haben wir für Sie Familienzimmer einge-

richtet. Die Unterbringung undVerp egung können

Sie bei Ihrer Aufnahme individuell vereinbaren.

Wenn Ihnen ein längerer Klinikaufenthalt bevorsteht

und Sie eine stillende Mutter sind, können Sie

die

Mitaufnahme Ihres Kindes

als Wahlleistung

vereinbaren.

Sollten Sie die Unterbringung und/oder Verp egung

nach einer ambulanten Operation oder zwischen

Ihrer vorstationären Behandlung und dem statio-

nären Aufenthalt

wünschen, können Sie dafür eben-

falls eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen.

Sie haben Fragen zu unserenWahlleistungen? Unsere

Mitarbeiter des Zentralen Aufnahmemanagements

helfen Ihnen gern. Sie erreichen uns unter den

Rufnummern 0341 909-3114 und 3160.