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09.07.2015 15:31

Krankenhausgesellschaft Sachsen: Krankenhausreform gefährdet Zukunftsfähigkeit der sächsischen Krankenhäuser

Mehr als 150 Teilnehmer diskutierten auf Einladung der Krankenhausgesellschaft Sachsen in der Dresdner Dreikönigskirche die zu erwartenden Auswirkungen des vorliegenden Entwurfs des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) auf die Versorgungssituation sächsischer Krankenhäuser.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen repräsentiert als Landesverband im Freistaat Sachsen derzeit 80 Krankenhäuser mit ca. 26.300 Krankenhausbetten.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen repräsentiert als Landesverband im Freistaat Sachsen derzeit 80 Krankenhäuser mit ca. 26.300 Krankenhausbetten.

Der Titel der Veranstaltung „Krankenhausreform 2015 - Vergütungskürzung und Bürokratieaufbau versus Qualitätsverbesserung und Patientenorientierung?“ verdeutlicht bereits die große Enttäuschung der sächsischen Krankenhäuser: statt der erwarteten notwendigen Lösungen - beispielsweise zur nachhaltigen Investitionsproblematik, zu der weiter wachsenden Tarifschere und zu der defizitären Vergütung der Notfallbehandlung - führt der Reformentwurf in seiner jetzigen Fassung zu einem systematischen Entzug finanzieller Ressourcen bei steigenden Qualitätsanforderungen und zunehmender Misstrauensbürokratie.

Die Krankenhausseite lehnt diese Regelungen daher vehement ab. Zumal sich der positive Effekt des für Sachsen mit bis zu 17 Mio. Euro p. a. dotierten Pflegestellenförderprogramms als Mogelpackung entpuppt, wird dieser doch durch die Summe der Kürzungsregularien bei Weitem über-stiegen. Auch die mit der Reform beabsichtigte Qualitätsoffensive erscheint nunmehr als Instrument für weitere Mittelkürzungen und höheren Dokumentationsaufwand, heißt: noch weniger Zeit für Patienten. Und völlig unverständlich: Gestiegene Produktivität soll künftig zu neuen Preissenkungen führen und für zusätzliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser durch Patientinnen und Patienten aufgrund der demographischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts oder veränderter Morbiditätsentwicklungen müssen Krankenhäuser mehrjährige Abschläge hinnehmen.

„In der Gesamtwirkung wird somit einerseits die wirtschaftliche Situation auch der sächsischen Krankenhäuser weiter destabilisiert und andererseits die notwendige nachhaltige strukturelle Entwicklung eines wesentlichen Teils sächsischer Gesundheitsversorgung gefährdet“, erklärt der Vor-sitzende des Vorstandes der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Herr Dr. Sven U. Langner.

Sollte der Gesetzentwurf keine grundlegenden Änderungen erfahren, werden die erheblichen Anstrengungen der vergangenen Jahre und das erreichte hochwertige Niveau der Krankenhausversorgung in Sachsen zunichte gemacht.

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