Gesetzentwurf des BMG lässt Krankenhäuser im Stich
Versprochener Schutzschirm vor dem Aus
Bundesgesundheitsminister Spahn bricht mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser. „Ich bin schockiert. Sollte der Entwurf nächste Woche im Kabinett durchgehen, werden die, die vor den größten Herausforderung stehen und am dringendsten in der Corona Krise gebraucht werden, im Stich gelassen“, erklärt Dr. Iris Minde, Geschäftsführerin des Klinikums St. Georg und stv. Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland.
Das Ministerium verlangt mit seinem Gesetzentwurf von den Krankenhäusern, dass mit den Krankenkassen sogar die Personalkosten für Krankenschwestern und Pfleger ausgehandelt werden sollen. Eine Bereitstellung für die hohen Mehrkosten für die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter als Finanzierungspauschale ist nicht vorgesehen. Die finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten zusätzlichen Intensivplätze sind viel zu niedrig angesetzt.
Mit diesem Gesetzentwurf kann kein Krankenhaus sicher sein, dass es die Krise unbeschadet übersteht. Es gibt keine Budgetsicherheit, es gibt keine Liquiditätssicherung und auch die ausufernde Dokumentations- und Verhandlungsbürokratie zwischen Kassen und Kliniken wird weitgehend beibehalten. Die im Entwurf genannten angeblichen 4,5 Milliarden Euro Finanzhilfen, die sich aus der Erhöhung des Pflegefinanzierung ergeben, sollen den Kliniken nur geliehen werden, denn sie müssen im nächsten Jahr an die Kassen zurückgezahlt werden. Im Gesetzentwurf fehlt auch ein Ausgleich für die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung der Mitarbeiter und ähnliches. Die Krankenhäuser hatten hier einen pauschalen Mehraufwand von 160 Euro pro Patient beziffert. Die Aufforderung an die Krankenhäuser, mehr Intensivplätze zu schaffen, wird nun dadurch konterkariert, dass den Kliniken gerade einmal 30.000 Euro für jedes bis zum 30. September aufgestellt oder vorgehaltene Bett bezahlt werden. Die Kalkulationen der Krankenhäuser liegen bei 85.000 Euro. Die Differenz wäre nur aufzufangen, wenn der Bundesminister im Gesetz klarstellt, dass die Güter kostenlos von Bund und Länder bereitgestellt werden.
„Noch vor kurzem wurde den Krankenhäusern von Herrn Spahn unbürokratische und schnelle Hilfe sowie eine umfassende Absicherung wirtschaftlicher Folgen und Risiken in Aussicht gestellt mit den Worten „What ever it takes“. Dieses Versprechen ist heute gebrochen worden“ erklärt Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen. Unseres Erachtens wird damit das Schutzbedürfnis der GKV über das der momentan erforderlichen Patientenversorgung gestellt, und damit über die Absicherung der Leistungs-fähigkeit und Funktionssicherheit der Krankenhäuser und deren Personal“ so Helm empört.