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Klinik für Forensische Psychiatrie

Die Klinik für Forensische Psychiatrie im Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig besteht seit 1996. Mit ihren 118 gesicherten Behandlungsplätzen ist sie laut Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen für die Maßregelbehandlung alkohol- und drogenabhängiger Straftäter aus den Landgerichtsbezirken Zwickau, Chemnitz und Leipzig zuständig. Auch bietet die Klinik ein spezielles Angebot für suchtkranke Straftäterinnen aus dem gesamten sächsischen Raum.
Zu Beginn der Behandlung stehen eine umfassende Diagnostik sowie Interventionen zur Förderung und Festigung der Motivation. Die weitere Behandlung ist bestimmt durch psychotherapeutische, sozialtherapeutische und medizinische Therapien, die auf die Ursachen der Sucht und der Straftaten eingehen. Es folgen Hilfen bei der sozialen Wiedereingliederung. Ziel ist die Begleitung hin zu einem suchmittelfreien sozialen Leben in Freiheit.

Erreichbarkeit Stationen

Ambulanz 0341 3552768-0
Haus A Station I und II 0341 8659-101
Haus A Station III und IV 0341-8659-102
Haus B Station I 0341 8659-104
Haus B Station II 0341 8659-105
Haus E (Offene Station) 0341 8659-202
Haus F Station I und II 0341-8659-210
Haus F Station III und IV 0341-8659-220

Allgemeine Besuchsbedingungen

Allgemeine Besuchsbedingungen

Der Besuch von Patienten ist Verwandten und anderen Personen, die die medizinisch-psychosoziale Behandlung des Patienten nicht erkennbar behindern, unter Beachtung des Stufenplanes möglich.

Minderjährige Kinder haben nach Einverständnis eines sorgeberechtigten Elternteils die Möglichkeit ihre untergebrachten Elternteile zu besuchen.

Momentan Inhaftierten ist ein Besuch in unserer Einrichtung und in den Außenwohnbereichen (E-Haus, Frauen-WG) nicht gestattet.

Jeder Besucher, der erstmals einen Patienten in unserer Einrichtung aufzusuchen beabsichtigt, ist vom Patienten bei seinem zuständigen Therapeuten in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Wohnanschrift und des persönlichen Verhältnisses zum Patienten (etwa Vater, Mutter, Freundin etc.) anzumelden. Nach erfolgter Rücksprache teilt der Patient dem potentiellen Besucher mit, dass dieser einen Gesprächstermin mit dem Therapeuten vereinbaren soll. Der erste Besuchstermin sollte sich nach dem Gesprächstermin beim Therapeuten richten.

Besuche müssen generell schriftlich beantragt werden. In der nächsten Hausgruppe erfolgt der Bescheid über die Genehmigung für die beantragten Besuche. Der Patient hat dann den Besuchstermin seinem Besucher mitzuteilen.

Der Besuch ist pro Patient jeweils wöchentlich auf 1 Stunde begrenzt.

Jeder Patient kann pro Besuch höchstens 4 Besucher empfangen.

Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.

Besuchszeiten

Als Besuchszeiten gelten: 

Haus A1/2 Haus B Haus F
Mo.-Fr.
Di.u.Do. 17:45-18:45Uhr
16:15-17:15Uhr 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
17:45 Uhr bis 18:45 Uhr 16:15-17:15Uhr
17.30-18:30Uhr
Sa/So/
Feiertag 15:45-16:45Uhr
17:15-18-15Uhr 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr
17:15 Uhr bis 18:15 Uhr 15:00-16:00Uhr
16:15-17:15Uhr
17:30-18:30Uhr
Besuchszeiten der Station A4 finden täglich vormittags von 9:00-11:30Uhr statt.

Patienten der Sicherheitsstation (Station A4) können Besuch nur im Besucherraum mit Trennscheibe empfangen.

Kontrolle des Besuches

Der Besucher hat sich mit seinem Personalausweis auszuweisen. Die Personalien werden notiert. Er muss vor dem Besuch den Besucherbogen ausfüllen, die Besucherordnung lesen und die Kenntnisnahme unterzeichnen. Die Kontrolle des Gepäcks und der mitgebrachten Sachen sowie eine Durchsuchung mittels Detektorrahmen bzw. Handscanngerät werden durch die Mitarbeiter der Sicherheitsschleuse und durch das Stationspersonal durchgeführt.  Bei Verweigerung einer Durchsuchung kann ein Besuch nicht stattfinden. Eine Überwachung des Besuches ist im begründeten Fällen zulässig. Das Einbringen von Geräten zur Ton-, Bild- und Datenspeicherung sowie für Kommunikationszwecke (wie Handys) ist nicht gestattet, sind im ausgeschalteten Zustand im Schließfach zu deponieren.

Das Aushändigen von Geld an den Patienten ist nicht gestattet.

Das monatliche Paket kann nach Voranmeldung beim Besuch dem Pflegepersonal übergeben werden, unter Beachtung der vorgeschriebenen Paketinformation.

Für Kleinkinder besteht die Möglichkeit, original verpackte und verschlossene Getränke mitzubringen.

Suchtmittelverbot

In die Klinik dürfen weder Alkohol, Drogen noch Medikamente eingebracht werden.

Wer gegen dieses Gebot verstößt, macht sich nach § 323 b StGB strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen.

Alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher erhalten keinen Zutritt.

Suchtmittelkontrollen finden statt.

Benutzung des Besucherraumes

Der Besuch findet im Besucherraum statt.

Patienten und Besucher sind gehalten, sorgsam mit dem Inventar umzugehen.

Besucher, die die Besucherordnung nicht respektieren, können durch das Personal des Hauses verwiesen und bei wiederholten Verstößen auch bei der Anmeldung zurückgewiesen werden.

Hinweise für Selbststeller

Merkblatt für Selbststeller

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

demnächst werden Sie Ihre Maßregelvollzugsbehandlung in unserer Einrichtung beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf zur Aufnahme zu gewährleisten, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben.

Zur Aufnahme kommen Sie bitte werktags von 08:00 - 12:00 Uhr in die Klinik für Forensische Psychiatrie Leipzig-Dösen in die Gorbitzer Straße 11, in 04289 Leipzig.
Bringen Sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit, indem die Maßregelvollzugsbehandlung angeordnet ist. Zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Chipkarte der Krankenkasse, wenn vorhanden Impf-, Röntgen- und Bonusausweis.

Alle mitgebrachten Gegenstände und die Bekleidung werden kontrolliert und auf einer Liste erfasst. Mitgebrachte Bekleidungsstücke werden vom Personal gewaschen. Angemessene Bekleidung zur Teilnahme an den Therapien sollte im ausreichenden Umfang mit eingebracht werden, ebenso Sportbekleidung zur Absicherung der Teilnahme an der Sporttherapie (bitte beachten Sie die im Anhang befindliche Liste). Arbeitsbekleidung wird von der Klinik gestellt.

Das Einbringen von Lebens-, Genuss- und Hygieneartikeln, Medikamenten sowie alkoholhaltigen und suchterzeugenden Substanzen ist verboten.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Bei nachgewiesener Bedürftigkeit stellen Sie in der Klinik über den Sozialdienst einen Antrag auf Taschen- und Bekleidungsgeld nach § 27b Abs. 2 SGB XII. Taschengeld wird monatlich zum Beginn des Monats als Barleistung ausgezahlt. Die Verwendung des Bekleidungsgeldes kann quartalsweise in der Klinik beantragt werden.
Sofern Einkommen vorliegt, müssen die Taschengeld- und Bekleidungsgeldbeträge aus diesem finanziert werden. Genaue Absprachen hierzu treffen Sie mit dem Sozialdienst der Klinik.

Persönliche Angelegenheiten

Bereits zum Therapiebeginn in der KFP sollten Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten geordnet haben, um die nachteiligen Folgen der langfristigen Unterbringung möglichst gering zu halten. Sie müssen insbesondere damit rechnen, dass Sie während des Behandlungszeitraumes außer für den persönlichen Bedarf keine nennenswerten Mittel in der Anstalt erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihnen eine Arbeit zugewiesen wird. Lesen Sie die nachfolgende Liste deshalb aufmerksam durch, prüfen Sie, welche Punkte für Sie zutreffen und veranlassen Sie das Erforderliche. Einige Punkte werden nicht auf Sie zutreffen und es gibt natürlich auch andere als die aufgezeigten Möglichkeiten, für die nachfolgend aufgeführten Punkte Lösungen zu finden.

Abmeldungen

Es kann sinnvoll sein, für die Dauer der Behandlung Strom, Gas, Wasser, das Telefon, den Kabelanschluss und ähnliches abzumelden, wenn Ihre Angehörigen diese Leistungen nicht benötigen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sollten bei der GEZ abgemeldet sein, Formulare hierfür erhalten Sie bei jeder Bank oder Post. Wenn Sie Zeitungen oder Zeitschriften beziehen, so kündigen Sie oder beantragen das Ruhen des Abonnements.

Arbeit

Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber von der bevorstehenden Behandlung informieren. Wenn Sie arbeitslos sind, informieren Sie das Arbeitsamt.

Auto

Wenn Ihr PKW während Ihrer Behandlung nicht von Angehörigen benötigt wird, sollten Sie eine Stilllegung in Erwägung ziehen.

Bank/Finanzen

Es kann zweckmäßig sein, einem Ihrer Familienangehörigen eine Konto-Vollmacht zu erteilen. Formulare hierfür erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Überprüfen Sie, ob Sie offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder andere Schulden zu begleichen haben und setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Erklären Sie deutlich Ihre Zahlungsbereitschaft nach der Behandlungsentlassung und bitten Sie bis dahin um Stundung. Sie werden dazu bei Ihrer Bank beraten bzw. können Sie sich auch an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Krankenkassen/Versicherungen

Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse.
Bei sonstigen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung usw.) sollten Sie, soweit möglich, das beitragsfreie Ruhen der Verträge vereinbaren. Setzen Sie sich hierzu mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in Verbindung.

Post

Stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Post entgegennimmt oder erteilen Sie vor Behandlungsantritt einen Postnachsendeauftrag. Ein entsprechender Antrag ist bei der Post erhältlich. 

Sorge für hilfsbedürftige Menschen

Werden behinderte Personen, kranke oder pflegebedürftige Familienmitglieder von Ihnen betreut, so stellen Sie bitte deren Betreuung durch andere sicher oder wenden Sie sich mit der Bitte um Unterstützung an den Sozialen Dienst Ihrer Krankenkasse, an eine Sozialstation, das Sozialamt oder den Allgemeinen Sozialen Dienst.

Sorge für Tiere/Garten/Garage und ähnlichem

Stellen Sie rechtzeitig die Versorgung von Haustieren sicher. Ebenso sollten Sie die Pflege eines eventuell vorhandenen Gartens sicherstellen bzw. dessen Kündigung erwägen. Prüfen Sie zudem die Kündigung oder Weiterbezahlung einer Garage und ähnlichem.

Jobcenter/Sozialamt

Bitte informieren Sie Ihren/Ihre Bearbeiter/-in im zuständigen Jobcenter und/oder Sozialamt über Ihre bevorstehende Behandlung, wenn Sie von dort Leistungen beziehen. Auch wenn Sie bislang keine Sozialleistungen beziehen, kann das Jobcenter und/oder Sozialamt unter Umständen Ihre Mietzahlungen, die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie sowie die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen für einen Besuch bei Ihnen in der Klinik übernehmen. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge vor Behandlungsantritt.

Unterhaltsverpflichtungen

Die Behandlung lässt bestehende Unterhaltspflichten grundsätzlich unberührt. Tatsächlich können Sie sich aber um Ihre Familienangehörigen während einer Behandlung nicht oder kaum kümmern. Bemühen Sie sich deshalb rechtzeitig um Hilfe für Ihre Angehörigen beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeindeverwaltung. Wenn Sie zur Unterhaltszahlung für Kinder verpflichtet sind, benachrichtigen Sie das andere Elternteil und das Jugendamt über Ihre geänderte finanzielle Situation. 

Wohnung

Wenn Sie zu uns kommen, müssen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt einrichten und eine allein bewohnte, eigene Wohnung kündigen. Prüfen und organisieren Sie in diesem Fall die Sicherstellung und Lagerung Ihrer Möbel und Ihres Hausrates. Wenn Sie Ihre Wohnung erhalten wollen, klären Sie bitte die Mietzahlung, auch mit Hilfe der zuständigen Wohngeldstelle und des Jobcenters/Sozialamtes. Wenn Sie und/oder Ihre Angehörigen Wohngeld beziehen, sollten Sie auch die Wohngeldstelle über Ihre veränderten Einkommensverhältnisse bzw. die Ihrer Familie informieren. Sichern Sie Ihre Wohnung durch sicheres Verschließen und eventuell durch Übergabe des Schlüssels an eine Person Ihres Vertrauens.

Empfehlung für persönliche Sachen und Dinge des täglichen Gebrauchs

Mütze, Schal, Handschuhe, Winter- und Sommerjacken (keine Lederjacken), Sweatshirt oder Pullover, Oberhemden, Trainings- oder Jogginganzüge, T-Shirts, Unterwäsche, Strümpfe, Hosen, Schlafkleidung, Gürtel, Schuhe (Hausschuhe, Badelatschen, Turnschuhe)

Verordnete Brillen, Kämme, Haarbürsten, Rasierapparat, Wecker, CD-Radio, Kopfhörer, 3 CDs (Hinweis: keine Geräte mit Bluetooth Funktion!), Bettwäsche, 10 Bücher oder Zeitschriften, Schreibset (keine Tintenstifte oder Füller), Briefmarken, Schreibpapier

Adressen und Telefonnummer von Angehörigen, Freunden, Anwälten usw. zu denen Kontakt gewünscht wird.
Aktuelle ärztliche Verordnungen, Rezepte o. ä.

Infoblatt und Forensiches Pflegeleitbild

Infoblatt

Die gerichtliche Unterbringung in einer Suchtmittelentwöhnungsklinik zur Verwirklichung der Maßregel gemäß § 64 StGB hat die Besserung und Sicherung von Suchtmittelabhängigen zum Inhalt.

Zur Aufnahme werden alle mitgebrachten Gegenstände und die Bekleidung zur Kontrolle eingezogen und anschließend mit dem Pat. auf einer Liste erfasst. Mitgebrachte Bekleidungsstücke werden vom Personal gewaschen.

Lebens-, Genuss- und Hygieneartikel, Medikamente sowie alkoholhaltige und suchterzeugende Produkte                                                                                      

Aus der Justizvollzugsanstalt mitgebrachte Lebens-, Genuss- und Hygienemittel dürfen nicht in die Klinik eingebracht werden. Verderbliche Lebens- und Genussmittel werden entsorgt.
Eingebrachte alkoholhaltige Lebens-, Genuss- und Hygieneartikel sowie Drogen aller Art werden eingezogen und entsorgt.

Medikamente werden eingezogen. Über die weitere Anwendung entscheidet der Arzt.

Einbringen und Benutzen von persönlichen Sachen

Erlaubt ist ein elektrisches Netzgerät. Die Genehmigung erfolgt über Antrag. Das Gerät wird vor Aushändigung einer Sicherheitskontrolle unterzogen und anschließend verplombt.
Spielecomputer, Fernseher u. ä. sind im geschlossenen Klinikbereich verboten.

Verboten sind

  • Geräte zur Ton-, Bild- und Datenspeicherung sowie für Kommunikationszwecke
  • Werkzeuge, persönliche Feuerzeuge, Waffen und waffenähnliche Gegenstände
  • Schriften, Darstellungen und Musik strafrechtlich relevanten Inhalts, z. B. extremistischen Inhalts
  • Schriften, Darstellungen und Musik, die Gewalt, Links- oder Rechtsextremismus oder Sucht verherrlichen, verharmlosen, pornografischen Inhalts sind oder die Würde der Frau verletzen
  • Das Einbringen und Züchten von Sämereien, Grünpflanzen sowie Schnittblumen
  • Die Benutzung von Raumspray, Duftbäumchen oder Duftsteckern und ähnlichem
  • Dosen und Büchsen aus Metall

Sachen, bei denen nicht überprüft werden kann, ob sie diesen Kriterien entsprechen, dürfen nicht eingebracht werden.

Forensisches Pflegeleitbild

Präambel

Das forensische Pflegeleitbild ist in das Pflegeleitbild des Städtischen Klinikums "St. Georg" Leipzig integriert. Unser Pflegeleitbild beinhaltet Wertvorstellungen und Zielsetzungen, nach denen wir in der Klinik für forensische Psychiatrie handeln.

Als größte und den Patienten sehr nahestehende Berufsgruppe ist es für uns selbstverständlich, unsere tägliche Arbeit, die wir rund um die Uhr leisten, transparent zu gestalten. Unser Leitbild stellt eine Hilfestellung und Arbeitsorientierung für jeden Mitarbeiter dar.

In unserer Klinik werden Patienten behandelt, die im Zusammenhang mit einer Abhängigkeitserkrankung Straftaten begangen haben. Es gilt, den gesetzlichen Auftrag der Besserung und Sicherung zu erfüllen. Deshalb  sehen wir uns als Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Strafvollzug.

Mit hoher Fachkompetenz und Professionalität arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen mit den Patienten gemeinsam an der Suchterkrankung und Delinquenz. Jeder Mitarbeiter erfüllt dabei eine tagtägliche Vorbildfunktion gegenüber den Patienten und ist gleichzeitig ein ständiger Ansprechpartner.

Grundprinzipien der Pflege

 

  1. Wir achten unsere Patienten, unabhängig ihrer Herkunft, Bildung und Straftat.
  2. Wir sprechen jeden Patienten mit "Sie" an, dies tun wir, um eine respektvolle Arbeitsatmosphäre mit der nötigen Nähe und Distanz zu schaffen.
  3. Wir vermitteln unseren Patienten sozial anerkannte Normen und Werte.
  4. Wir als Pflegende fördern die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen  der KFP und nutzen als Arbeitsgrundlage unseren Stufenplan und die Hausordnung.
  5. Wir wahren die Schweigepflicht und schützen die uns anvertrauten Daten unserer Patienten und deren Angehörigen.
  6. Wir nehmen regelmäßig an internen und externen Fort- und Weiterbildungen teil, damit unsere Fachkompetenzen weiterentwickelt werden.

Unsere zentralen Ziele

Unsere primäre Aufgabe ist es, ein drogen- und kriminellfreies Milieu zu schaffen, bei dem die angebotenen Therapien wirken können.

Der Patient erhält bei uns die Möglichkeiten, soziale Kompetenzen und Bewältigungsstrategien wieder zu erlernen. Ein individueller Behandlungsplan, unter Beachtung seine Ressourcen, hilft ihm dabei, seine Ziele umzusetzen.

Unser Hauptanliegen ist es, die Patienten zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Suchtmittel und Straftaten zu führen.

 
"Der Eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der Andere packt sie an und handelt."

Dante Alighieri

Behandlungsphasen und Stufenplan

Behandlungsphasen der Therapie

Die Klinik für Forensische Psychiatrie im Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig ist mit ihren 118 gesicherten Behandlungsplätzen für die Maßregelbehandlung alkohol- und drogenabhängiger Straftäter aus den Landgerichtsbezirken Zwickau, Chemnitz und Leipzig sowie für suchtkranke Straftäterinnen aus dem gesamten sächsischen Raum zuständig.
Die der Verurteilung zugrundeliegende Straftat bzw. Straffälligkeit des eingewiesenen Patienten ist im wesentlichen Folge einer Suchterkrankung. Eine Behandlung in einer Entziehungsanstalt als Maßregel neben einer Strafe erscheint somit zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit im Zusammenhang mit der Suchterkrankung sinnvoll und geboten. Gesetzliche Grundlage der Maßregel ist der § 64 StGB.
Die Stationen der Forensichen Psychatrie halten spezialisierte Behandlungsprogramme für drogenabhängige, alkoholabhängige Straftäter, Patienten mit besonders schwieriger Entwicklung und Kriminalbiographie sowie Patientinnen vor. Orientierend an den gesetzlichen Rahmenbedingungen rechnen wir in der Regel mit einer durchschnittlichen Behandlungsdauer von zwei Jahren. Nach Diagnostik und Motivationsklärung steht in einer zweiten Behandlungsphase die psychotherapeutische, sozialtherapeutische und medizinische Bearbeitung der der Sucht und Straftat zugrundeliegenden Persönlichkeitsanteile im Vordergrund. Abhängig vom Behandlungsverlauf und unter intensiver Prüfung finden in einer weiteren Therapiephase, die i. d. R. das letzte Behandlungsjahr umfasst, schrittweise Lockerungen beginnend mit begleiteten Ausgängen statt. Diese Lockerungen ermöglichen ein kontrolliertes Erproben und Vorbereiten auf die gemäß Gesetz zwingende Entlassung des Maßregelpatienten im Sinne der sozialen Wiedereingliederung. Durch z.B. Einbeziehung der Familie, Einbindung in ambulante Nachsorgesysteme, hier speziell auch der Forensischen Ambulanz, Wohnraum- und Beschäftigungsklärung wird die Entlassung vorbereitet. In der letzten Phase folgt schließlich die kontrollierte Erprobung im zukünftigen Lebensraum, dies bereits unter Anbindung an die Forensische Ambulanz. Erst im Falle des Gelingens dieses Schrittes wird eine Bewährungsentlassung empfohlen. Erfolgt die Bewährungsentlassung tritt Führungsaufsicht ein, in Rahmen derer in der Regel noch eine begleitende Unterstützung durch die Forensische Ambulanz erfolgt.
Bei Ausbleiben ausreichender Behandlungs- und Veränderungsbereitschaft bzw. einem erkennbaren Unvermögen zum Erreichen der nachhaltigen Abstinenz wird die Maßregel zeitnah beendet und der Patient wird im Falle noch offener Haftzeiten in die Strafhaft überführt.

Stufenplan der Therapie

I. Orientierungsstufe (mindestens 12 Wochen)

  • Aufnahmediagnostik und Motivationsbehandlung
  • Erarbeiten des Behandlungsplans

II. Intensivstufe (mindestens 24 Wochen)

  • Psychotherapeutisches Aufarbeiten des süchtigen und delinquenten Verhaltens gemäss Behandlungsplan
  • Weiterentwicklung des Behandlungsplans

III. Erprobungsstufe (mindestens 12 Wochen)

  • Vertiefung gewonnener Erkenntnisse und Umsetzung in neue Handlungsstrategien
  • Erarbeitung des Rehabilitationsplans

IV. Integrationsstufe (mindestens 18 Wochen)

  • Umsetzung der erreichten Veränderungen gemäss Rehabilitationsplan im Aussenfeld
  • Erarbeiten des Nachsorgeplans

 V. Rehabilitationsstufe (mindestens 6 Wochen)

  • Eintritt in die konkreten Umstände entsprechend des Nachsorgeplans
  • Erarbeitung des Nachsorgevertrages

 VI. Nachsorge in der Forensichen Institutsambulanz

  • Einzel und Gruppentherapeuthische Betreuung
  • Sozialtherapeutische Begleitung
  • Kontrolle der Abstinenz, Hausbesuche
  • Krisenintervention

Kontextspalte

Chefarzt
Dr. med.
Christof Hieronymus Gorbitzer Str. 11
04289 Leipzig Tel.: 0341 8659-153 Fax: kfp-chefarztsekretariat@sanktgeorg.de