Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
demnächst werden Sie Ihre Maßregelvollzugsbehandlung in unserer Einrichtung beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf zur Aufnahme zu gewährleisten, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben.
Zur Aufnahme kommen Sie bitte werktags von 08:00 - 12:00 Uhr in die Klinik für Forensische Psychiatrie Leipzig-Dösen in die Gorbitzer Straße 11, in 04289 Leipzig.
Bringen Sie das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit, indem die Maßregelvollzugsbehandlung angeordnet ist. Zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Chipkarte der Krankenkasse, wenn vorhanden Impf-, Röntgen- und Bonusausweis.
Alle mitgebrachten Gegenstände und die Bekleidung werden kontrolliert und auf einer Liste erfasst. Mitgebrachte Bekleidungsstücke werden vom Personal gewaschen. Angemessene Bekleidung zur Teilnahme an den Therapien sollte im ausreichenden Umfang mit eingebracht werden, ebenso Sportbekleidung zur Absicherung der Teilnahme an der Sporttherapie (bitte beachten Sie die im Anhang befindliche Liste). Arbeitsbekleidung wird von der Klinik gestellt.
Das Einbringen von Lebens-, Genuss- und Hygieneartikeln, Medikamenten sowie alkoholhaltigen und suchterzeugenden Substanzen ist verboten.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit stellen Sie in der Klinik über den Sozialdienst einen Antrag auf Taschen- und Bekleidungsgeld nach § 27b Abs. 2 SGB XII. Taschengeld wird monatlich zum Beginn des Monats als Barleistung ausgezahlt. Die Verwendung des Bekleidungsgeldes kann quartalsweise in der Klinik beantragt werden.
Sofern Einkommen vorliegt, müssen die Taschengeld- und Bekleidungsgeldbeträge aus diesem finanziert werden. Genaue Absprachen hierzu treffen Sie mit dem Sozialdienst der Klinik.
Bereits zum Therapiebeginn in der KFP sollten Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten geordnet haben, um die nachteiligen Folgen der langfristigen Unterbringung möglichst gering zu halten. Sie müssen insbesondere damit rechnen, dass Sie während des Behandlungszeitraumes außer für den persönlichen Bedarf keine nennenswerten Mittel in der Anstalt erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihnen eine Arbeit zugewiesen wird. Lesen Sie die nachfolgende Liste deshalb aufmerksam durch, prüfen Sie, welche Punkte für Sie zutreffen und veranlassen Sie das Erforderliche. Einige Punkte werden nicht auf Sie zutreffen und es gibt natürlich auch andere als die aufgezeigten Möglichkeiten, für die nachfolgend aufgeführten Punkte Lösungen zu finden.
Es kann sinnvoll sein, für die Dauer der Behandlung Strom, Gas, Wasser, das Telefon, den Kabelanschluss und ähnliches abzumelden, wenn Ihre Angehörigen diese Leistungen nicht benötigen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sollten bei der GEZ abgemeldet sein, Formulare hierfür erhalten Sie bei jeder Bank oder Post. Wenn Sie Zeitungen oder Zeitschriften beziehen, so kündigen Sie oder beantragen das Ruhen des Abonnements.
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber von der bevorstehenden Behandlung informieren. Wenn Sie arbeitslos sind, informieren Sie das Arbeitsamt.
Wenn Ihr PKW während Ihrer Behandlung nicht von Angehörigen benötigt wird, sollten Sie eine Stilllegung in Erwägung ziehen.
Es kann zweckmäßig sein, einem Ihrer Familienangehörigen eine Konto-Vollmacht zu erteilen. Formulare hierfür erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Überprüfen Sie, ob Sie offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder andere Schulden zu begleichen haben und setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Erklären Sie deutlich Ihre Zahlungsbereitschaft nach der Behandlungsentlassung und bitten Sie bis dahin um Stundung. Sie werden dazu bei Ihrer Bank beraten bzw. können Sie sich auch an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse.
Bei sonstigen Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung usw.) sollten Sie, soweit möglich, das beitragsfreie Ruhen der Verträge vereinbaren. Setzen Sie sich hierzu mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in Verbindung.
Stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Post entgegennimmt oder erteilen Sie vor Behandlungsantritt einen Postnachsendeauftrag. Ein entsprechender Antrag ist bei der Post erhältlich.
Werden behinderte Personen, kranke oder pflegebedürftige Familienmitglieder von Ihnen betreut, so stellen Sie bitte deren Betreuung durch andere sicher oder wenden Sie sich mit der Bitte um Unterstützung an den Sozialen Dienst Ihrer Krankenkasse, an eine Sozialstation, das Sozialamt oder den Allgemeinen Sozialen Dienst.
Stellen Sie rechtzeitig die Versorgung von Haustieren sicher. Ebenso sollten Sie die Pflege eines eventuell vorhandenen Gartens sicherstellen bzw. dessen Kündigung erwägen. Prüfen Sie zudem die Kündigung oder Weiterbezahlung einer Garage und ähnlichem.
Bitte informieren Sie Ihren/Ihre Bearbeiter/-in im zuständigen Jobcenter und/oder Sozialamt über Ihre bevorstehende Behandlung, wenn Sie von dort Leistungen beziehen. Auch wenn Sie bislang keine Sozialleistungen beziehen, kann das Jobcenter und/oder Sozialamt unter Umständen Ihre Mietzahlungen, die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie sowie die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen für einen Besuch bei Ihnen in der Klinik übernehmen. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge vor Behandlungsantritt.
Die Behandlung lässt bestehende Unterhaltspflichten grundsätzlich unberührt. Tatsächlich können Sie sich aber um Ihre Familienangehörigen während einer Behandlung nicht oder kaum kümmern. Bemühen Sie sich deshalb rechtzeitig um Hilfe für Ihre Angehörigen beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeindeverwaltung. Wenn Sie zur Unterhaltszahlung für Kinder verpflichtet sind, benachrichtigen Sie das andere Elternteil und das Jugendamt über Ihre geänderte finanzielle Situation.
Wenn Sie zu uns kommen, müssen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt einrichten und eine allein bewohnte, eigene Wohnung kündigen. Prüfen und organisieren Sie in diesem Fall die Sicherstellung und Lagerung Ihrer Möbel und Ihres Hausrates. Wenn Sie Ihre Wohnung erhalten wollen, klären Sie bitte die Mietzahlung, auch mit Hilfe der zuständigen Wohngeldstelle und des Jobcenters/Sozialamtes. Wenn Sie und/oder Ihre Angehörigen Wohngeld beziehen, sollten Sie auch die Wohngeldstelle über Ihre veränderten Einkommensverhältnisse bzw. die Ihrer Familie informieren. Sichern Sie Ihre Wohnung durch sicheres Verschließen und eventuell durch Übergabe des Schlüssels an eine Person Ihres Vertrauens.
Mütze, Schal, Handschuhe, Winter- und Sommerjacken (keine Lederjacken), Sweatshirt oder Pullover, Oberhemden, Trainings- oder Jogginganzüge, T-Shirts, Unterwäsche, Strümpfe, Hosen, Schlafkleidung, Gürtel, Schuhe (Hausschuhe, Badelatschen, Turnschuhe)
Verordnete Brillen, Kämme, Haarbürsten, Rasierapparat, Wecker, CD-Radio, Kopfhörer, 3 CDs (Hinweis: keine Geräte mit Bluetooth Funktion!), Bettwäsche, 10 Bücher oder Zeitschriften, Schreibset (keine Tintenstifte oder Füller), Briefmarken, Schreibpapier
Adressen und Telefonnummer von Angehörigen, Freunden, Anwälten usw. zu denen Kontakt gewünscht wird.
Aktuelle ärztliche Verordnungen, Rezepte o. ä.