Forensische Institutsambulanz
In der Forensischen Institutsambulanz (FIA) werden suchtkranke Straftäter nachbetreut, die erfolgreich behandelt wurden und auf Bewährung aus der Klinik für Forensische Psychiatrie entlassen werden konnten.
Es handelt sich sowohl um drogenabhängige, als auch um alkoholabhängige Menschen, die sich einer langjährigen und intensiven psychotherapeutischen Behandlung unterzogen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie außerhalb der Unterbringung keine rechtswidrigen Taten mehr begehen.
In der Regel sind diese Personen berufstätig oder absolvieren eine Ausbildung. Sie leben oftmals in suchttherapeutisch betreuten Wohngemeinschaften, haben engen Kontakt zur Bewährungshilfe und unterziehen sich in engen Abständen Suchtmittelkontrollen.
Die oben genannte Nachbetreuung durch Forensische Institutsambulanzen ist gesetzlich festgelegt. Aus langjähriger Erfahrung ist bekannt, dass die institutionelle Nachsorge zu einer nachhaltigen Stabilität der ehemaligen Maßregelpatienten führt.
Rückfälle in die akute Sucht sind somit deutlich seltener. Sollte es dennoch zu einem Rückfall kommen, kann im Rahmen der Nachsorge sofort reagiert und Gefahren für die Gesellschaft abgewendet werden.
Die Mitarbeiter der Ambulanz kontrollieren die betroffenen Menschen durch regelmäßige Gespräche, Hausbesuche, Drogen- und Alkoholuntersuchungen. Zusätzlich wird psychotherapeutisch gearbeitet. Es gilt, die im Rahmen des stationären Maßregelvollzuges erlernten prosozialen und suchtmittelfreien Verhaltensmuster auch in Freiheit und unter den Belastungen des Alltags dauerhaft zu leben.
Um diese auf Sicherheit für die Allgemeinheit ausgerichtete Arbeit leisten zu können, ist mit den Betreffenden im Schnitt alle 1 bis 2 Wochen ein Kontakt in unserer Ambulanz vorgesehen.