Alles zu Ihrem Aufenthalt
Ihre Anreise
Lageplan Klinikum St. Georg in Leipzig, Standort in Eutritzsch
Lageplan Klinikum St. Georg in Leipzig, Standort in Grünau
Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Straßenbahnlinie 16 erreichen Sie uns problemlos.
Die Parkplatzsituation auf dem Klinikumsgelände ist oft sehr angespannt und die Parkplatzsuche schwierig. Planen Sie dies bitte mit ein. Unser Parkhaus befindet sich am Nordzugang.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Kassenautomaten für die Parkgebühren finden Sie an jeder Ausfahrt.
Ihre Ankunft
Die Anmeldung zur vorstationären und stationären Aufnahme findet im Haus 16 (Erdgeschoss, Telefon: 0341 909-3160) statt.
Bitte halten Sie für die Aufnahme in unserem Klinikum bereit:
- Krankenversicherungskarte, ggf. Zuzahlungsbefreiung
- Einweisungsschein
- Liste der Medikamente, die zur Zeit eingenommen werden
- bisherige Befunde und Untersuchungsergebnisse, falls vorhanden
- Telefonnummern von nächsten Angehörigen
Am Tag der Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung erfolgen:
- administrative und pflegerische Aufnahme, einschließlich Blutentnahme im Zentralen Aufnahmemanagement
- Ärztliche Aufnahme und ggf. Narkoseaufklärung
- Diagnostik (z.B. Röntgen, Endoskopie) - falls erforderlich
Bitte kommen Sie möglichst pünktlich zu Ihrem Termin. Sowohl zeitigeres als auch verspätetes Erscheinen führt zu deutlich längeren Wartezeiten. Sie haben die Gelegenheit, ohne Zeitdruck alle Fragen mit uns zu besprechen. Wir klären Sie gewissenhaft auf und prüfen die Notwendigkeit eventueller Voruntersuchungen. Ihr Aufnahmebesuch besteht aus mehreren unterschiedlichen Schritten, damit Sie umfassend betreut und aufgeklärt werden. Bitte rechnen Sie mit ca. 4 bis 6 Stunden Aufenthalt für alle notwendigen Abläufe. Sie müssen nicht nüchtern erscheinen, im Gegenteil: Bringen Sie sich gern etwas zu essen und zu trinken mit, da unser Imbissangebot begrenzt ist.
Service im Zentralen Aufnahmemanagement:
- Patiententelefon (Kaution 50 Euro)
- Kopfhörer für den Fernseher (4 Euro)
- Werthinterlegung
- Patienten-Shuttle-Service
- EC-Automat
- Getränke/Snack-Automat
Montag bis Freitag | Wochenende, feiertags |
---|---|
06:00 Uhr bis 18:00 Uhr | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr |
Außerhalb dieser Öffnungszeiten erfolgt die Anmeldung in der Zentralen Notaufnahme im Haus 20. Telefonisch erreichen Sie diese rund um die Uhr unter 0341 909-3404.
Während Ihres Aufenthaltes in unserem Haus benötigen Sie nur wenige persönliche Dinge. Bitte lassen Sie Wertgegenstände, Schmuck und größere Geldbeträge zu Hause.
Sollte trotzdem eine Hinterlegung von Wertgegenständen nötig sein, so ist dies im Zentralen Aufnahmemanagement im Haus 16 in speziellen Safebags möglich. Geldbeträge werden bis zu einer Höhe von 250 Euro angenommen.
Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie zuzahlungspflichtig und müssen für den vollstationären Aufenthalt pro Tag 10 Euro für maximal 28 Tage im Jahr Eigenbeteiligung entrichten. Die Rechnung erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt per Post.
Ihr Zimmer
Im Klinikum St. Georg stehen Patientinnen und Patienten in aller Regel Einbett- und Zweibettzimmer zur Verfügung.
Besuchszeiten
Wir bitten Sie die aktuellen Besuchszeiten auf der jeweiligen Station zu erfragen.
Gästeunterkünfte
Mit derzeit drei Einzelgästezimmern ermöglicht das Klinikum St. Georg Angehörigen und Betreuern eine patientennahe Unterbringung direkt auf dem Gelände des Klinikums.
Die unmittelbare Nähe zu den Betroffenen kann deren Genesung fördern, den Heilungsprozess beschleunigen und zur psychologischen Unterstützung der Patienten beitragen. Der kurze Weg erleichtert Angehörigen außerdem eine schnellere Kontaktaufnahme zu dem behandelnden Arzt, um zeitnahe Informationen über den Gesundheitszustand zu erfahren.
Die Gästezimmer stehen natürlich auch Gästen zur Verfügung, die eine Schulung oder Weiterbildung in unserem Haus absolvieren.
Ausstattung
- kombinierte Wohn- und Schlafzimmer
- Telefon und Fernseher
- Dusch- und WC-Bereich
Alle Gäste können außerdem eine komplett ausgestattete Küche im Wohnbereich nutzen.
Kosten
Die Zimmer kosten pro Übernachtung 31,25 € zzgl. 7% MwSt. (ohne Verpflegung).
Kontakt
Telefon: 0341 909-2159/-2147
Telefax: 0341 909-3147
Ihr Wohlbefinden
- großflächige Parkanlagen
- St. Georg Restaurant (Haus 15)
- Bäcker (Haus 61)
- Poststelle (Haus 16)
- öffentlicher Briefkasten (Pforte, Haus 17)
- Geldautomat (Haus 16)
- Getränke- und Snackautomaten (Häuser 9, 16, 20, 33)
- Individuelle Gesundheitsleistungen
Ihre Entlassung
Der Entlassungstermin wird Ihnen spätestens am Vortag der anstehenden Entlassung durch den behandelnden Arzt bekanntgegeben. Die Entlassung erfolgt in der Regel zwischen 9 und 10 Uhr.
Der Entlassungsbrief wird Ihnen auf Ihrer Station ausgehändigt. Die Rechnung für die Zuzahlung erhalten Sie per Post. Eine Aufenthaltsbestätigung kann Ihnen vom Pflegepersonal der Station ausgedruckt werden.
Bitte schauen Sie bei Ihrer Entlassung aus dem Klinikum St. Georg noch einmal nach, ob Sie alle persönlichen Gegenstände eingepackt haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie am Tag der Entlassung das Zimmer bis 10 Uhr verlassen müssen. Bei Wartezeiten stehen Ihnen unsere Aufenthaltsbereiche auf den Stationen zur Verfügung.
Unser Entlassmanagement
Schon während Ihres Krankenhausaufenthaltes führen wir ein spezielles Entlassmanagement durch. Dies ist die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und individuelle Anschlussversorgung durch Ihren Haus- oder Facharzt, die sich lückenlos an Ihre stationäre Behandlung anschließt.
Das Entlassmanagement beinhaltet neben der patientenindividuellen Bedarfsanalyse entsprechend Ihres Krankheitsbildes unter anderem:
- Beratungen und Empfehlungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei Kranken- und Pflegekassen bei Höherstufung oder Beantragung eines Pflegegrades oder eines Hilfsmittels
- Beratungen zu Rehabilitationsmaßnahmen, erforderlicher häuslicher oder stationärer Pflege
Die Notwendigkeit einer jeden Maßnahme wird während Ihrer Behandlung im Krankenhaus für Sie durch ein multiprofessionelles Team besprochen, geprüft und stets aktuell festgelegt.
Zur Organisation einer möglichst lückenlosen Anschlussversorgung benötigen wir Ihr Einverständnis und Ihre Unterstützung bzw. die Ihrer Angehörigen. Auch die Mitarbeit durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse kann uns dabei helfen, für Sie die erforderlichen Maßnahmen nach unserem Krankenhausaufenthalt in die Wege zu leiten.
Sollten Maßnahmen im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung erforderlich sein, werden wir Sie darüber informieren. Sie erhalten in diesem Zusammenhang eine Einwilligungserklärung. Bitte lesen Sie diese genauestens durch. Durch Unterzeichnung geben Sie uns die Möglichkeit, eine möglichst optimale Anschlussversorgung unter Einbeziehung Ihrer Bedürfnisse für Sie und mit Ihnen zu organisieren.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus nur so lange dauern darf, bis eine ambulante Weiterbehandlung möglich ist. Die Weiterversorgung durch Ihren Haus- bzw. Facharzt oder die Überleitung in die ambulante Pflege hat weiterhin Vorrang vor der Verlängerung der stationären Behandlung in unserem Klinikum. Mithilfe des Entlassmanagements wird ein nahtloser Übergang in Ihre ambulante Weiterbehandlung mit den erforderlichen Maßnahmen gewährleistet.
Unsere Hausordnung
Hausordnung für Patienten, Besucher und Angehörige
Die Hausordnung wird gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB) Bestandteil des Behandlungsvertrages.
§ 1 Geltungsbereich
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten des Klinikums St. Georg gGmbH an den Standorten Delitzscher Straße und Nikolai-Rumjanzew-Straße. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich.
§ 2 Allgemeine Verpflichtungen
1) Der Aufenthalt in der Klinik erfordert im Interesse aller Patienten besondere gegenseitige Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
2) Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden. Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
3) Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.
4) Die Anweisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und des Verwaltungspersonals sind zu befolgen.
5) Alkohol und sonstige Drogen können den Behandlungserfolg gefährden. Der Genuss alkoholischer Getränke kann durch den behandelnden Arzt untersagt werden. Der Konsum von Cannabis und illegalen Drogen ist in der Klinik und auf dem Klinikgelände generell verboten.
6) In den Räumen der Klinik besteht ein generelles Rauchverbot. Dies schließt E-Zigaretten mit ein. Auf dem Klinikgelände darf nur an den hierfür ausgewiesenen Raucherbereichen geraucht werden.
7) Aufgrund erhöhter Brandgefahr sind Feuer, offenes Licht (z.B. Anzünden von Kerzen) und Feuerwerkskörper sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb der Klinik untersagt.
8) Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in den gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten) abgestellte Fahrzeuge werden zur Gewährleistung eines sicheren Krankenhausbetriebes und zur Sicherstellung der internen Prozesse kostenpflichtig abgeschleppt.
9) Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der betroffenen Patienten und der Klinikleitung. Grundsätzlich sind die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
10) Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemitteln jeglicher Art sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung.
11) Untersagt ist ebenfalls das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
12) Das Mitbringen von Topfpflanzen und Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Therapie- und Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
13) Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches, in Kellergängen sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
§ 3 Besondere Regelungen für Patienten
1) Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und der allgemeinen Zeit der Bettruhe müssen sich die Patienten in ihren Zimmern oder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten (Ausnahmen: die Patienten befinden sich zu der Zeit in einer Diagnostik- und/oder Therapieeinheit oder haben die Erlaubnis des behandelnden Arztes erhalten).
2) Bei der Benutzung von Mediengeräten ist darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patienten nicht gestört wird. Es ist nicht gestattet, dass eigene Rundfunk- und Fernsehgeräte mitgebracht werden.
3) Der Anschluss und Betrieb privater Geräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) ist im
Klinikum nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Föhn,
Rasierapparat, Zahnbürsten).
4) Vor Verlassen der Station melden sich Patienten bei der diensthabenden Pflegekraft ab.
5) Beim Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers ist auf angemessene Kleidung zu achten.
6) Patienten, die das Klinikgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des
behandelnden Arztes und müssen sich beim zuständigen Pflegepersonal abmelden. Beim Aufenthalt
außerhalb der Klinik begibt sich der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.
7) Patienten mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes
bzw. des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen.
8) Die Verpflegung der Patienten sowie der Begleitpersonen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan
oder nach besonderer ärztlicher Anordnung.
9) Verderbliche Lebensmittel sind innerhalb von 24 Stunden aufzubrauchen oder zu entsorgen. Speisereste
dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Zimmer aufbewahrt werden.
10) Patienten sollten während ihres Klinikaufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder
akzeptierten Heil- und Arzneimittel verwenden. Selbstmedikation gefährdet den Behandlungserfolg. Daher
ist es nicht sinnvoll, eigene Heil- und Arzneimittel anzuwenden. Ausnahmen sollten mit den behandelnden
Ärzten abgestimmt werden.
11) Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten
Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
12) Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und
anderes Eigentum der Klinik an den Verleiher zurückzugeben.
13) Bei renitenten und/oder gewalttätigen Patienten behält sich die Klinik in Notsituationen vor, die Polizei zu
verständigen.
§ 4 Besondere Regelungen für Besucher
1) Es ist nicht erwünscht, dass Personen, die selbst oder im häuslichen Umfeld unmittelbar von Infektionen,
z.B. Durchfall, Erkältung betroffen sind, Kranke besuchen.
2) Die Besucher werden gebeten, das Patientenzimmer zu verlassen, wenn pflegerische oder ärztliche
Tätigkeiten anstehen.
3) Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte Folge zu leisten.
§ 5 Wertsachen | Fundsachen | Diebstahl
1) Die Klinik übernimmt für den Verlust der eingebrachten Wertsachen grundsätzlich keine Haftung. Es wird
empfohlen, nur die notwendigsten Dinge für den Klinikaufenthalt mitzubringen.
2) Fundstücke sind an der Hauptpforte abzugeben. Hier werden sie für eine Woche aufbewahrt, danach
werden die Fundstücke an das Fundbüro der Stadt Leipzig übergeben.
3) Sollten kleinere persönliche Dinge, wie Kleidung, im Patientenzimmer vergessen worden sein, so ist hier
direkt die Station zu kontaktieren.
4) Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und ggf. polizeilich anzuzeigen.
§ 6 Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung
1) Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des
Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Klinikums stören, können aus der
stationären und ambulanten Behandlung ausgeschlossen werden.
2) Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung vom
Klinikgelände verwiesen werden.
3) Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
4) Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikeigentum kann Schadenersatz verlangt
werden.