Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) *
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) befindet sich an fünf Standorten entsprechend der sektorisierten Betreuungsregionen des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie der Stadt Leipzig. Er ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig und eine vertraglich übertragene Leistung vom Gesundheitsamt. Ansprechpersonen sind Sozialarbeitende und -pädagoginnen, Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychologen und Psychologinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger sowie Genesungsbegleiterinnen und -begleiter.
Kontakte sind telefonisch, persönlich am Standort oder durch Hausbesuche möglich. Zusätzlich bietet ein mobiles Kontakt- und Beratungsteam aufsuchende Hilfen für obdachlose sowie für schwer zu erreichende Menschen an.
Die telefonische Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der sich in der Zuständigkeit des Verbunds Gemeindenahe Psychiatrie befindet, ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr unter der zentralen Telefonnummer 0341 99990001 gewährleistet.
Bitte wenden Sie sich auch an die Telefonseelsorge unter folgenden Nummern: 0800 111-0111 oder 0800 111-0222
Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Ansprechperson für Menschen mit psychosozialen Problemen und deren soziales Umfeld
- Psychosoziale Beratung
- Hilfeleistung bei Behördenangelegenheiten
- Vermittlung von Hilfsmöglichkeiten
- Bewältigung von Alltagsproblemen
- Hausbesuche
- tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit psychischen Störungen
- Sozialtraining
- Koordination psychosozialer Maßnahmen im Betreuungssektor wie zum Beispiel der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften
- Begegnungsgruppen
- Angehörigengruppen
- Peer-Beratung
- Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen
- Psychosoziale Sprechstunde in Schwerpunktgebieten der Stadt Leipzig
Die regionalen Zuständigkeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind auf die Standorte abhängig von der Wohnadresse festgelegt. (Erreichbarkeit der Standorte)
* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.







