Für den Anästhesiefunktionsdienst unseres Zentral-OP suchen wir
ATA | (Fach-) Pflegekräfte
für den Anästhesiefunktionsdienst (w/m/d)
ab sofort unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit
Ihr Profil
| Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und
Krankenpflege
| Sie verfügen idealerweise über erste Berufserfahrung, wünschenswert im Fachgebiet der
Anästhesie
| Sie sind belastbar, verantwortungsbewusst und gewissenhaft
| Sie arbeiten kooperativ, engagiert und patientenorientiert in einem multiprofessionellen Team
Ihre Aufgaben
| Vorbereitung und Assistenz beim Einleiten, Aufrechterhalten und Ausleiten der Anästhesie
| Assistenz und Durchführung der ärztlichen Anordnungen bei diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen nach vorgegebenen Standards
| Versorgung der Patienten im Aufwachraum
| Teilnahme am Ruf- und Bereitschaftsdienst
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| unbefristete Anstellung
| strukturierte Einarbeitungskonzepte
| Arbeitszeitflexibilität
| 30 Tage jährlicher Urlaub, plus Zusatzurlaub für Wechselschichtdienste, plus 2 Tage Zusatzurlaub ab
2022
| attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung nach unserem Haustarif
| Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
| betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und VWL
| Job-Ticket der LVB und vergünstige Parkmöglichkeiten
| Gesundheitsmanagement und betriebliche Sozialleistungen (Personalapotheke u. v. m.)
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! Für Fragen steht Ihnen gern die Leitung des Anästhesiefunktionsdienstes telefonisch unter der Rufnummer 0341 / 909 4823 zur Verfügung. Jetzt bewerben unter Angabe der Ausschreibungsnummer 006/2022_DA vorzugsweise über unser Online Bewerberportal. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.