Für unseren Fachbereich Wirtschaftslogistik suchen wir einen
Logistikassistent mit Fahrertätigkeit (w/m/d)
ab sofort | in Vollzeit oder Teilzeit
Ihr Profil
| Erfolgreich abgeschlossene Berufskraftfahrerqualifikation nach EU-Richtlinie 2003/59/EG
| Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheins mit den Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E
(leichte LKW bis 7,5t) oder höher
| Sie verfügen über eine Fahrerkarte für digitale Fahrtenschreiber
| Im Umgang und Führen von Fahrzeugen ab 2,8t sind Sie absolut sicher und routiniert
| Sie überzeugen durch Ihr freundliches und korrektes Auftreten und agieren im Arbeitsalltag mit
Einsatzbereitschaft und Teamgeist
| Sie sind umsichtig, zuverlässig und belastbar
| Ein Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
| Ihre Bereitschaft zum Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst rundet Ihr Profil ab
Ihre Aufgaben
| Sie sorgen für die vollständige Müllentsorgung im gesamten Klinikum
| Sie sind für die Speisen- und Getränketransporte verantwortlich
| Sie übernehmen Möbeltransporte und Umzüge
| Sie sind für Versorgungstransporte aller Art, auch zu externen Standorten, sowie für
Labormaterialtransporte und sonstige operative Fahrten zuständig
| Sie führen die Fahrzeugpflege sowie Aushilfe in anderen Bereichen der Logistik durch
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem motivierten und kollegialen Team
| Job-Ticket der LVB und vergünstigte Parkmöglichkeiten
| Betriebliche Gesundheitsfürsorge
| Eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Haustarifvertrag der St. Georg Wirtschafts- und
Logistikgesellschaft mbH
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! Für Fragen und nähere Informationen steht Ihnen gern Herr Wegner, Leiter Wirtschaftslogistik, telefonisch unter 0341 909-2146 zur Verfügung. Jetzt bewerben unter Angabe der Ausschreibungsnummer (T2) 118/2022, vorzugsweise über unser Online Bewerberportal. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.