Für unsere Klinik für Infektiologie, Tropenmedizin, Nephrologie und Rheumatologie suchen wir eine/n
Oberarzt/Oberärztin für die Abteilung Nephrologie
ab 01.09.2022 | unbefristet | Vollzeit
Ihr Profil
| Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin mit einschlägiger Berufserfahrung und Facharzt/Fachärztin für
Nephrologie oder die Zulassung zur Facharztprüfung für Nephrologie
| integrativer und kollegialer Führungsstil
| Fähigkeit zur Motivation und Teambildung
| Interesse an wissenschaftlichen Projekten
| organisatorisches Geschick und kommunikative Fähigkeiten
Ihre Aufgaben
| Betreuung der nephrologischen Patienten auf der Station und als Konsilärztin im Gesamtklinikum
| Fachaufsicht für die Kollegen in Weiterbildung
| Weiterentwicklung des Fachgebietes Nephrologie und Repräsentation der Klinik
| Teilnahme an Rufbereitschaftsdienst der Klinik
| Engagement in der Weiterentwicklung des Klinikums mit Etablierung moderner interdisziplinärer
Strukturen sowie Aufbau einer engen wissenschaftlichen Kooperation
| Mitwirkung bei der ärztlichen und studentischen Ausbildung
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| ein hochinteressantes und vielfältiges Aufgabengebiet in einer zertifizierten Schwerpunktklinik an
einem Haus der Schwerpunktversorgung
| die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und auch selbstständig zu entwickeln
| angemessene Fort- und Weiterbildungen sowie wissenschaftliche Projektentwicklung
| Vergütung nach unserem Haustarif TV-Ärzte/St. Georg
| betriebliche Gesundheitsfürsorge, betriebliche Altersvorsorge und VWL
| Job-Ticket der LVB und vergünstigte Parkmöglichkeiten
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! Für Fragen steht Ihnen gern der Chefarzt der Abteilung Nephrologie, Herr Dr. Wendt, unter 0341 909-4056 zur Verfügung. Jetzt bewerben unter Angabe der Ausschreibungsnummer 160/2022 vorzugsweise über unser Online-Bewerberportal. Ausschreibungsschluss ist der 31.07.2022. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.