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Tumorenukleation (organerhaltende Tumorentfernung)
Ist der Tumor in der Niere kleiner als 4 cm und seine Lage günstig, kann orga-
nerhaltend operiert werden. Diese Operation ist besonders dann notwendig,
wenn der Patient nur noch eine Niere hat oder die andere Niere nicht ausrei-
chend arbeitet.
Behandlung des metastasierten Nierenzellkarzinoms
Bei ca. 20 % der Patienten liegen zum Zeitpunkt der Diagnose schon Lymph-
knoten- oder Organmetastasen (Tumorabsiedelungen) vor. Eine Operation ist
dann sinnvoll, wenn auch die Metastasen (z.B. in der Lunge) entfernt werden
können. Außerdem kann eine Chemotherapie die Prognose der Erkrankung
deutlich verbessern. Die Ergebnisse mit oralen Angiogenesehemmern sind
vielversprechend und bei der Behandlung von metastasierenden
Nierentumoren eine Therapiealternative.
Ist dem Patienten eine Operation nicht zuzumuten, kann der künstliche Ver-
schluss der zur Niere führenden Blutgefäße, eine sogenannte Embolisation,
erfolgen, um die Blutversorgung und damit das Wachstum des Tumors
vorübergehend zu stoppen.
Prognose
Nierenkrebs ist eine schwerwiegende Krankheit. Die Heilungschancen sind
abhängig von der Tumorgröße und von der Tumorausbreitung. Bei Patienten
ohne Metastasen beträgt die 10-Jahres-Überlebensrate bis zu 80 %.