KRITIS | Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
In der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) hat die Bundesregierung festgelegt welche Sektoren, ab welchem Schwellwert zur kritischen Infrastruktur zählen. Zu den kritischen Infrastrukturen zählt auch das St. Georg Klinikum, sodass Anforderungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit umgesetzt werden müssen. Diese Anforderungen ergeben sich u. a. aus dem BSI-Gesetz.
Als Grundlage für die Erfüllung dieser verpflichtenden Vorgaben wurde über die Krankenhausstrukturfondverordnung (KHSFV, § 11 Abs. 1 Nr. 4a) die Verwendung von Fördergeldern bereitgestellt.
Die für das Klinikum St. Georg bewilligten KRITIS Fördergelder werden zur Umsetzung nachfolgender Teilprojekte eingesetzt:
- Austausch Speichersysteme
- Erneuerung Netzwerkinfrastruktur
- Test- und Evaluierungsmethoden
- Anmelde- und Identitätsmanagement
- Konzeptionierung und Etablierung eines Single-Sign-On (SSD) Verfahrens