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KRITIS | Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

In der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) hat die Bundesregierung festgelegt welche Sektoren, ab welchem Schwellwert zur kritischen Infrastruktur zählen. Zu den kritischen Infrastrukturen zählt auch das St. Georg Klinikum, sodass Anforderungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit umgesetzt werden müssen. Diese Anforderungen ergeben sich u. a. aus dem BSI-Gesetz.

Als Grundlage für die Erfüllung dieser verpflichtenden Vorgaben wurde über die Krankenhausstrukturfondverordnung (KHSFV, § 11 Abs. 1 Nr. 4a) die Verwendung von Fördergeldern bereitgestellt.

Die für das Klinikum St. Georg bewilligten KRITIS Fördergelder werden zur Umsetzung nachfolgender Teilprojekte eingesetzt:

  • Austausch Speichersysteme
  • Erneuerung Netzwerkinfrastruktur
  • Test- und Evaluierungsmethoden
  • Anmelde- und Identitätsmanagement
  • Konzeptionierung und Etablierung eines Single-Sign-On (SSD) Verfahrens

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