D-1.2.2 Verantwortung und Führung
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Qualitätsmanagements. Dies wird mit einer Verpflichtungserklärung unterstrichen. Die Geschäftsführung
kommt Ihrer Verantwortung u. a. dadurch nach, dass monatlich im Rahmen der Lageberichte konkret zu
den aktuellen Arbeiten im Qualitätsmanagement von den Geschäftsbereichen und Fachabteilungen
Stellung genommen werden muss. Dadurch kann sofort Einfluss auf die Geschehnisse genommen
werden. Jährlich ist ein Management-Bericht und ein Patientenrisiko-Bericht vorzulegen.
D-1.2.3 Mitarbeiterorientierung und -beteiligung
Qualitätsmanagement muss täglich durch unsere Mitarbeiter umgesetzt werden. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass sich jeder einzelne Mitarbeiter zum Thema Qualität bekennt und dies
auch lebt. Im Rahmen der Einarbeitung erhalten die Mitarbeiter alle notwendigen Informationen, um sich
nahtlos in die Teams zu integrieren und unsere Ansprüche umzusetzen.
Unsere Mitarbeiter werden auf vielfältige Weise direkt in das Qualitätsmanagement einbezogen.
Beispielsweise durch Dienstbesprechungen, Weiterbildungen, Schulungen und fachliche Qualifikationen.
Dies geschieht direkt in den Strukturbereichen durch die Leitungen und die QMB's. Die Eigeninitiative der
Mitarbeiter wird dadurch gefördert, dass sie Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Durch die
Delegation soll die Leitung entlastet und eine Eigendynamik zur ständigen Verbesserung erzielt werden.
Die Motivation der Mitarbeiter wird so unterstützt.
D-1.2.4 Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit und Qualität sind für uns keine Widersprüche, sondern bedingen einander und ergänzen
sich nicht nur. Durch die Umsetzung von Qualitätsmanagement in konkrete Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität in den einzelnen klinischen und kaufmännischen Bereichen wird wirtschaftliches Arbeiten
erst ermöglicht.
D-1.2.5 Prozessorientierung
Prozesse müssen sich an Qualitätsmaßstäben messen lassen. Ziel ist es, die Anforderungen unserer
Patienten zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen. Daran müssen alle Prozesse ausgerichtet sein.
Folgende Funktionen sind klar definiert:
●
Mit Hilfe von verbindlichen Vorschriften wird die Verantwortung für Prozesse und Prozessschritte
geregelt und die Schnittstellen festgelegt.
●
Mit Prozessbeschreibungen, Standards und der Umsetzung von Leitlinien werden Ablauf und
Bedingungen der Prozessschritte vorgeschrieben.
●
Die Überwachung der Durchführung ist durch ein Berichts- und Kontrollwesen gesichert (z. B.
Monatsbericht, Lagebericht und Management-Bericht).
●
Es wurden Festlegungen getroffen, welche Qualifikationen an welchen Stellen im Arbeitsprozess
zwingende Voraussetzung sind, um die qualitativen Anforderungen an die Aufgabe und
Verantwortung zu erfüllen.
●
Die Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten ist geregelt (betriebliches Vorschlagswesen).
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